Vorsorge, Patientenverfügung, Betreuung
Referent: Herr Erwin Beeg, Betreuungsstelle Rhein-Kreis Neuss
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das sind alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte oder auch wichtige Entscheidungen bei Operationen. Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Bedarfsfall gesetzlicher Vertreter wird.
Für Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung ist das Team der Betreuungsstelle des Kreisjugendamtes zuständig. Die Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss – zuständig für Jüchen, Korschenbroich, Rommerskirchen, Kaarst, Meerbusch und Grevenbroich – ist Ansprechpartner für Betroffene, Angehörige, Ärzte, Krankenhäuser, Verwaltungen und soziale Einrichtungen rund um das Betreuungsrecht. Sie steht vor allem auch Menschen mit Rat und Tat zur Seite, die als Betreuer und als Vollmachtnehmer tätig sind.
Herr Beeg, Leiter der Betreuungsstelle mit Sitz in Korschenbroich, wird genau die v.g. Themenkomplexe den Gästen des Infofrühstücks in seinem Vortrag näher bringen und steht ebenso für deren Fragen zur Verfügung.
Termin: Mittwoch, 10. April 2019
Uhrzeit: 9:00 – 11:00 Uhr
Homepage zum Vortrag: http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/jugendamt/abteilungen/betreuungsstelle.html